(BGH, Urteil v. 22.9.2023, V ZR 254/22) Gerichtliche Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern über eine Beleidigung sind nur (dann aber auch stets) WEG-Sachen, wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung gefallen ist. 

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